Prüfung von Bandanlagen nach DGUV 208-018

Sicherheit am laufenden Band – rechtssicher, dokumentiert, praxisnah

Bandanlagen laufen oft im Dauerbetrieb – und genau das macht sie sicherheitskritisch. Mit der Prüfung von Bandanlagen nach DGUV 208-018 sorgen wir dafür, dass Ihre Fördertechnik gesetzeskonform, betriebsbereit und nachweisbar sicher ist. Unsere befähigten Personen prüfen gründlich, dokumentieren rechtssicher und helfen dabei, Stillstand und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Bandanlage prüfen lassen – schnell & rechtssicher

Sie möchten Ihre Bandanlagen nach DGUV 208-018 prüfen lassen oder benötigen eine feste jährliche Terminplanung?

Kontaktieren Sie uns jetzt – wir erstellen ein passendes Prüfkonzept, planen die Termine und übernehmen die komplette Dokumentation.

Jetzt Termin sichern: UVV-/Sicherheitsprüfung inkl. Prüfprotokoll & Prüfplakette.

Für welche Unternehmen ist das relevant?

Unsere Prüfung eignet sich für alle Betriebe mit Bandanlagen, z. B.:

  • Produktion & Industrie
  • Logistik & Versandzentren
  • Recycling- und Entsorgungsbetriebe
  • Schüttgut- und Materialhandling
  • Werkstätten, Lager, Fördertechnik im Betrieb

Ob Produktionsbetrieb, Logistikzentrum oder Recyclinganlage: Bandanlagen sind zentrale Arbeitsmittel. Gleichzeitig gelten sie als kraftbetriebene Arbeitsmittel und müssen regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die jährliche UVV-Prüfung inklusive Dokumentation – transparent, effizient und mit Fokus auf Ihre Produktionssicherheit.

Warum ist die Prüfung von Bandanlagen Pflicht?

Rechtliche Basis & Haftungsschutz

Gesetzliche Pflicht (BetrSichV):
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung §14 Abs. 2 müssen Arbeitsmittel mit sicherheitsrelevanter Funktion regelmäßig geprüft werden.

DGUV 208-018 als Grundlage:
Die DGUV Information 208-018 konkretisiert, worauf es bei Bandanlagen ankommt – z. B. Schutzmaßnahmen, Not-Halt, sichere Zugänge und Betriebszustände.

Haftungsschutz für Geschäftsführung & Betrieb:
Kommt es zu einem Unfall, zählt vor allem eines: lückenlose Nachweise. Ein sauber geführtes Prüfbuch bzw. Prüfprotokoll kann entscheidend sein, um Regressforderungen oder persönliche Haftungsrisiken zu reduzieren.

Unsere Leistungen rund um Bandanlagen

Prüfung und Instandsetzung – alles aus einer Hand

Regelmäßige Prüfung (UVV / DGUV 208-018):
Wir führen die wiederkehrende Prüfung durch befähigte Personen durch – zuverlässig, nachvollziehbar und praxisorientiert.

Instandsetzung & Mängelbeseitigung:
Wenn Mängel auftreten, sorgen wir auf Wunsch für die schnelle Behebung, damit Ihre Anlage möglichst ohne lange Stillstände weiterläuft.

Der Prüfprozess – transparent & gründlich

So läuft die Bandanlagenprüfung bei uns ab

1) Sichtprüfung
Wir prüfen u. a. Gurte, Rollen, Gestelle, Übergabestellen und Verschleißstellen auf Schäden, Abnutzung, Lockerungen und Auffälligkeiten.

2) Funktionsprüfung
Test relevanter Sicherheitsfunktionen, z. B.:

  • Not-Halt-Einrichtungen
  • Schutzeinrichtungen / Abdeckungen
  • Anlaufwarnungen und Betriebszustände
  • sicherer Zugriff für Bedienung & Instandhaltung

3) Dokumentation
Sie erhalten ein rechtssicheres Prüfprotokoll – digital und/oder analog, je nach Bedarf. Klar strukturiert, nachvollziehbar und archivierungsfähig.

4) Kennzeichnung
Nach bestandener Prüfung vergeben wir die DGUV-Prüfplakette als sichtbares Sicherheitszeichen und zur schnellen Fristübersicht.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mehr Sicherheit, weniger Stillstand, klare Nachweise

Rechtssicherheit: Terminüberwachung und klare Protokolle – keine vergessenen Prüffristen mehr.
Produktionssicherheit: Frühzeitige Verschleißerkennung verhindert teure, ungeplante Ausfälle.
Full-Service: Prüfung, Protokoll, Plakette – minimaler Aufwand für Ihre Instandhaltung.
Spezialwissen: Prüfer mit Fokus auf die Anforderungen der DGUV 208-018.
Schnelle Reaktionszeiten: Bei Bedarf inklusive Instandsetzung zur Minimierung von Stillstandzeiten.

FAQ – Häufige Fragen zur Bandanlagenprüfung nach DGUV 208-018

Wie oft muss eine Bandanlage geprüft werden?

In der Praxis erfolgt die wiederkehrende Prüfung häufig jährlich (UVV). Die konkrete Prüffrist hängt von Anlage, Nutzung, Umgebung und Gefährdungsbeurteilung ab.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen, die über passende Qualifikation und Erfahrung für Bandanlagen verfügt.

Was bekomme ich nach der Prüfung?

Sie erhalten ein Prüfprotokoll (digital/analog) und nach erfolgreicher Prüfung eine Prüfplakette zur Kennzeichnung.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Wir dokumentieren die Mängel eindeutig und können – je nach Wunsch – die Instandsetzung direkt koordinieren oder durchführen, damit Ihre Anlage schnell wieder sicher läuft.

Warum ist die Dokumentation so wichtig?

Bei Unfällen und Kontrollen ist die Dokumentation der Nachweis, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind – das ist zentral für Haftung und Rechtssicherheit.

Bandanlage prüfen lassen – schnell & rechtssicher

Sie möchten Ihre Bandanlagen nach DGUV 208-018 prüfen lassen oder benötigen eine feste jährliche Terminplanung?

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